Cookie-Revolution: Das müssen Unternehmen jetzt umsetzen! 🍪👩🏼💻

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Veröffentlicht: 27. September 2024

Die Bundesregierung hat kürzlich eine neue Verordnung über die Dienste zur Einwilligungsverwaltung verabschiedet, die das Cookie-Tracking und den Umgang mit Einwilligungen bei digitalen Diensten grundlegend verändern wird. Diese neue Regelung bringt sowohl für Nutzer:innen als auch für Unternehmen einige Änderungen, Pflichten aber auch Möglichkeiten mit sich. Was es jetzt für Sie und Ihr Unternehmen zu wissen und zu beachten gilt, erfahren Sie heute – let’s go! ⬇️

  1. Was sind digitale Dienste und warum sind Einwilligungen notwendig? 🤝
  2. Was ändert sich durch die neue Verordnung? 👀
  3. Was regelt die Verordnung im Detail? 🙋🏼♀️
  4. Was müssen Unternehmen jetzt beachten? 👨🏻💻
  5. Unser Fazit:  Ein großer Schritt in Richtung nutzerfreundlicher Datenschutz! 👋🏻

Was sind digitale Dienste und warum sind Einwilligungen notwendig? 🤝

Digitale Dienste umfassen eine Vielzahl von Anwendungen, Plattformen und Tools, die auf Endgeräten wie Computern oder Smartphones Informationen verarbeiten und bereitstellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Webseiten und Onlineshops
  • Social-Media-Plattformen
  • Streamingdienste
  • Software-Tools

Ein wichtiger Teil dieser Dienste ist das Speichern und Abrufen von Informationen auf den Endgeräten von Nutzer:innen. Oft geschieht dies durch den Einsatz von #Cookies oder vergleichbaren Technologien, die Informationen über Nutzer:innen sammeln, wie zum Beispiel:

  • Benutzerspezifische Einstellungen (z. B. Spracheinstellungen)
  • Reichweitenmessung und Tracking
  • Informationen für personalisierte Werbung

Für viele dieser Vorgänge benötigen Anbieter digitaler Dienste die Einwilligung der Nutzer:innen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (#DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (#TDDDG). Insbesondere wenn es um die Speicherung oder das Abrufen personenbezogener Daten auf den Geräten der Nutzer:innen geht, ist eine explizite Einwilligung erforderlich. Ohne diese Einwilligung dürfen Unternehmen keine Daten speichern oder verarbeiten.

Was ändert sich durch die neue Verordnung? 👀

Jeder kennt es: Beim Besuch einer #Website erscheint ein Cookie-Banner, das über die Verwendung von Cookies informiert und die Möglichkeit bietet, entweder alle Cookies zu akzeptieren, abzulehnen oder individuelle Einstellungen vorzunehmen. Oft ist diese Auswahl jedoch umständlich und nicht überschaubar. Aus Bequemlichkeit oder um schnell auf die gewünschten Inhalte zugreifen zu können, entscheiden sich viele Nutzer:innen dann dafür, alle Cookies zu akzeptieren – oft ohne eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Die neue Cookie-Einwilligungsverwaltungsverordnung setzt genau an diesem Punkt an: Sie soll den Umgang mit Einwilligungen nicht nur nutzerfreundlicher gestalten, sondern auch die Zahl lästiger Einwilligungsabfragen reduzieren. Doch was genau regelt die Verordnung neu und welche Anforderungen müssen digitale Dienste nun erfüllen?

Mit der neuen Verordnung werden anerkannte Einwilligungsverwaltungsdienste eingeführt. Diese Einwilligungsverwaltungsdienste bieten eine zentrale Lösung, mit der Nutzer:innen ihre Einwilligungen einmalig festlegen und verwalten können. Die wichtigsten Änderungen sind:

  1. Zentrale Einwilligungsverwaltung: Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung speichern die Einwilligungsentscheidungen der Nutzer:innen und übermitteln diese automatisch an die genutzten Anbieter der digitalen Dienste. Dadurch wird der Prozess effizienter, da wiederholte Anfragen nach Einwilligungen minimiert werden und die Transparenz für die Nutzer erhöht wird.
  2. Mehr Kontrolle: Nutzer:innen können ihre Entscheidungen jederzeit einsehen, ändern oder widerrufen. Die Verwaltung der Einwilligungen wird einfacher und übersichtlicher, und Unternehmen sind verpflichtet, diese Einstellungen zu respektieren. Auf diese Weise werden Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer gestaltet.
  3. Erleichterungen für Anbieter digitaler Dienste: Anbieter müssen nicht mehr bei jedem Besuch ihrer Website die Einwilligung der Nutzer:innen einholen, wenn sie einen anerkannten Einwilligungsdienst nutzen. Dies reduziert die Notwendigkeit wiederholter Cookie-Banner und verbessert die Nutzererfahrung.

Was regelt die Verordnung im Detail? 🙋🏼♀️

  1. Anforderungen an die Anbieter: Anbieter der digitalen Dienste müssen sicherstellen, dass sie den anerkannten Dienst zur #Einwilligungsverwaltung korrekt implementieren. Dabei müssen sie den Nutzer:innen transparent mitteilen, wer Zugriff auf ihre Daten hat, welche Daten gespeichert werden, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden, wie lange die Daten gespeichert werden und dass die Einwilligung jederzeit widerrufbar ist.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten der Nutzer:innen sicher und transparent verarbeitet werden. Dazu gehört, dass die Einwilligung in einer nutzerfreundlichen Weise erteilt wird und dass diese Entscheidungen jederzeit eingesehen und geändert werden können.
  3. Das Anerkennungsverfahren: Dienste zur Einwilligungsverwaltung müssen ein strenges Anerkennungsverfahren durchlaufen. Dieses wird von einer unabhängigen Stelle, z.B. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), durchgeführt. Nur offiziell anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung dürfen von Anbietern digitaler Dienste genutzt werden.
  4. Transparenz und Exportfunktion: Die Verordnung sieht vor, dass Nutzer ihre #Einwilligungsdaten einfach exportieren können. Die gespeicherten Informationen müssen in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung stehen, was ein hohes Maß an Flexibilität und Kontrolle gewährleistet.

Was müssen Unternehmen jetzt beachten? 👨🏻💻

Für Unternehmen bedeutet die Verordnung, dass sie ihre #Prozesse zur Einwilligungsverwaltung überarbeiten müssen. Es gibt einige konkrete Schritte, die jetzt unternommen werden sollten:

  1. Implementierung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie einen anerkannten Dienst zur Verwaltung der Einwilligungen nutzen. Dies entlastet sie von der ständigen Anfrage nach Einwilligungen und verbessert das Nutzererlebnis.
  2. Transparenz erhöhen: Die Informationen, die Nutzer:innen zur Verfügung gestellt werden, müssen klar und verständlich sein. Unternehmen sollten darauf achten, dass Nutzer:innen genau wissen, welche Daten gesammelt und wie sie verwendet werden.
  3. Technische Anpassungen vornehmen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme in der Lage sind, die von den Einwilligungsverwaltungsdiensten übermittelten Entscheidungen korrekt zu verarbeiten. Dies erfordert möglicherweise Anpassungen in der technischen Infrastruktur.
  4. Rechtskonforme Dokumentation: Alle Einwilligungen müssen in einer Weise dokumentiert werden, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dies schließt die Zeitpunkte der Einwilligungen und die zugrundeliegenden Informationen mit ein.

Unser Fazit: Ein großer Schritt in Richtung nutzerfreundlicher Datenschutz! 👋🏻

Die Cookie-Einwilligungsverwaltungsverordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, sowohl für die Nutzer:innen als auch für Unternehmen. Nutzer:innen erhalten mehr Kontrolle über ihre Daten und müssen sich nicht länger durch unzählige Einwilligungsbanner kämpfen. Unternehmen profitieren von einer rechtssicheren und anwenderfreundlichen Lösung zur Verwaltung der Einwilligungen.

Wann die Verordnung endgültig in Kraft tritt, bleibt abzuwarten, da Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Eines ist aber sicher: Die Zukunft des Einwilligungsmanagements wird transparenter und einfacher und wir von der Kanzlei Krüger halten Sie auf dem Laufenden! 💙

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