Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50+ Beschäftigten sowie Kommunen mit 10.000+ Einwohnern sind künftig gesetzlich dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, um Missstände melden zu können.
Aufgrund der Vielzahl der in den letzten Jahren öffentlich gewordenen Skandale (bspw. Panama Papers, Korruption, Betrug etc.) und dem damit einhergehenden Imageverlust der beteiligten Unternehmen, hat das Thema Compliance wieder an großer Bedeutung hinzugewonnen.
Ein gutes Compliance Management lässt Sie solche Risiken frühzeitig erkennen, um in einer Krisensituation schneller reagieren zu können, um das Unternehmen vor Folgeschäden zu bewahren.
Wir stellen Ihnen eine Hinweisgeberplattform zur Verfügung, welche Sie einfach über einen Link in Ihre Webseite oder Intranet einbinden.
Mit unserem Hinweisgebersystem haben Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen innerhalb weniger Minuten umgesetzt.
Sparen Sie sich Schulungen Ihrer Mitarbeiter sowie die Abstellung zuständiger Compliance Beauftragter für ein Hinweisgebersystem.
WAS SIE ÜBER DIE INTERNE MELDESTELLE WISSEN MÜSSEN
Ein Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Baustein eines guten Compliance Management Systems und unterstützt als Frühwarnsystem die Vermeidung von Compliance Problemen.
Jeder Interessensvertreter, dem Informationen über arbeitsplatzbedingte Missstände vorliegen, kann eine Meldung abgeben. Dies können Beschäftigte sein, aber auch ehemalige Beschäftigte, Stellenbewerber, Vertragspartner, Lieferanten, Journalisten und Personen, die den Hinweisgeber unterstützen.
Aufgrund ihrer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung sowie des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts sind Rechtsanwälte Garanten für den Schutz der Anonymität des Hinweisgebers und der Vertraulichkeit des Hinweises.
Ab Mitte Juni 2023: für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
17. Dezember 2023: für Unternehmen mit 50–249 Beschäftigten.
Verstöße gegen das EU-Recht im Hinblick auf arbeitsrechtliche Beziehungen. Dies beinhaltet auch Handlungen in Bezug auf Verstöße gegen Strafrecht (bspw. Geldwäsche) oder Steuerbetrug, Produkt- und Transportsicherheit, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Tierschutz und Umweltschutz.
Die Kanzlei Krüger bietet die Bereitstellung eines Hinweisgebersystems in Kombination mit der vertraulichen Bearbeitung von Hinweisen zu Regelverstößen und Straftaten.
Internet-Adresse für das Hinweis-gebersystem Ihres Unternehmens
Vollständige Fallbearbeitung durch unsere Compliance-Experten
Wahrung aller Fristen
Statistische Auswertungen und jährliches Reporting
Berichterstattung an Geschäftsleitung
Dialog mit dem Hinweisgeber zur Validierung von Hinweisen
Entwicklung von Folgemaßnahmen nach vorheriger Abstimmung
Hinweise können 24/7 unter Ihrer Domain eingereicht werden
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