KANZLEI KRÜGER
Wir erkennen die Notwendigkeit, den richtigen Balanceakt zwischen innovativem Wachstum und datenschutzkonformem Handeln zu bewältigen. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserem Fachwissen und unserer jahrelangen Erfahrung.
Gesetzliche Pflichten der DSGVO einhalten und Strafen vermeiden
Kundenerwartungen erfüllen, Grundrechte wahren und Vertrauen schaffen
Image schützen und Imageverluste durch Skandale verhindern
Haftung reduzieren
Reduzierung der Kosten durch externe Beauftragung eines Datenschutzbeauftragten
Schadenminimierung durch Sensibilisierung von Mitarbeiterschutz
ALLE VORTEILE IM ÜBERBLICK
UNSER AUFGABENGEBIET IM datenschutzrecht
Kennenlernen und Vertrauen schaffen. Für uns ist Vertrauen die Grundlage jeder Zusammenarbeit und eine langfristige Partnerschaft das erklärte Ziel. Wir lernen erst Sie und dann die Prozesse Ihres Unternehmens kennen, um auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen zu können.
Wir benennen die fehlenden Maßnahmen und definieren den angestrebten Zustand des Datenschutzes. Um Verbesserungsmaßnahmen ableiten zu können, wird der aktuelle Zustand des Datenschutzes mit dem Ziel verglichen, um die vorhandenen Lücken und Defizite aufzudecken, zu dokumentieren und Maßnahmen abzuleiten. Letztlich werden die konkreten Schritte und Aktivitäten festgelegt, um die identifizierten Lücken zu schließen.
Ergänzung der Datenschutzdokumentationen, welche zu Ihrem Unternehmen passen und Umsetzung der Prozesse stets praktikabel und zielführend.
Damit Sie stets datenschutzkonform bleiben, unterstützen und beraten wir Sie kontinuierlich als externer Datenschutzbeauftragter.
Mitarbeiter durch Online-Schulungen bei Bedarf fortbilden und über Gefahren aufklären.
Die Bestandsaufnahme ist ein erster wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Datenschutzes, da hierdurch Datenschutzrisiken identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Risiken zu vermeiden.
Datenschutzhinweise, Einwilligungserklärungen und Verträge mit Auftragsverarbeitern sind wichtige Datenschutzdokumente die jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, haben muss.
Dazu gehören Maßnahmen wie Zugangskontrollen, Schulung von Mitarbeitern, Verschlüsselung der Daten und vieles weitere. Wir erstellen datenschutzrechtliche Dokumente, finden geeignete Maßnahmen und unterstützen bei der Umsetzung.
Wir überprüfen, ob die Verträge den Anforderungen der (aktuellen) Datenschutzbestimmungen entsprechen. Typische Verträge sind Auftragsverarbeitungsverträge, Dienstleistungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen etc.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, ihre Mitarbeiter über den Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren. Verständliche Datenschutzinformationen sind die Basis, um dieser Verpflichtung verantwortungsvoll und angemessen nachzukommen.
Personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt und dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung gegeben ist.
Die Nichteinhaltung von Vertraulichkeitsverpflichtungen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen, einschließlich Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Wenn Sie als Verantwortlicher personenbezogene Daten an einen Dienstleister / Auftragsverarbeiter weitergeben, ist es zwingend, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit diesem zu schließen. Inhalte des Vertragen sind z.B. der Umfang, der Zweck, die Dauer und die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten.
Schutzmaßnahmen für die IT-Sicherheit sind enorm wichtig und unerlässlich, um personenbezogene Daten und Ihre Systeme vor unbefugtem Zugriff, Diebstahl oder Verlust zu schützen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre IT-Sicherheit zu optimieren und beraten Sie gerne bei der Umsetzung.
Im Internet können viele personenbezogen Daten z.B. durch Cookies und Tracking-Tools gesammelt werden. Hierfür ist ein rechtssicherer Datenschutzhinweis, die Einwilligung der Betroffenen zur Nutzung von Cookies und externen Diensten sowie die Verschlüsselung der Daten von enormer Bedeutung.
Zwingend erforderlich, einen Datenschutzhinweise für Ihre Webseite. Es reicht dabei nicht aus, allgemein gehaltene Datenschutzinformationen zu nutzen. Diese müssen in jedem Fall individuell auf Ihre Webseite angepasst sein, ständig auf die sich ändernde Rechtslage hin überprüft und aktualisiert werden, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Unternehmen müssen Anfragen DSGVO-konform beantworten, was in der Praxis nicht so leicht ist. Betroffene haben nach der DSGVO viele Rechte, die den Umgang mit ihren Daten regeln, z.B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung.
Wir wissen, was bei Datenschutzverletzungen zu tun ist und übernehmen jeden notwendigen Schritt, um Bußgelder zu vermeiden. Dazu gehört die Protokollierung, die rechtliche Risikobewertung und – soweit erforderlich – die Meldung an die Aufsichtsbehörde.
Ihre Ansprechpartnerin Edith Krüger
Ihr Erfolg ist unser Ziel. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Datenschutz-Rechtsberatung zu erfahren und herauszufinden, wie wir gemeinsam die Integrität Ihrer Daten und die Rechtskonformität Ihres Unternehmens gewährleisten können.
Wir wissen, worauf es in komplexen Sachverhalten ankommt. Die Kanzlei Krüger ist Ihr Partner, der Sie fair und vertrauensvoll berät.
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